Das Umweltentlastungsprogramm Berlin (UEP) wird im Rahmen der EU-Strukturfondsförderung in den Jahren 2008 bis 2013 mit neuen, aber auch bewährten Schwerpunkten fortgesetzt.

Ziel ist es, einen Beitrag zur Verbesserung der Berliner Umweltsituation, zur Steigerung des umweltverträglichen Wachstums der Berliner Wirtschaft und zur Stabilisierung der nachhaltigen Beschäftigung zu leisten.

Aufbauend auf dem im Jahre 2007 abgeschlossenen UEP I werden vielfältige Aktivitäten zur Entlastung unserer Umwelt in Berlin gefördert. Besonderes Augenmerk im UEP II gilt der Verbindung von Umweltschutz und technischer Innovation.

Insbesondere gilt es, die Belange des Klimaschutzes stärker zu berücksichtigen. Mit Hilfe des UEP II sollen die Folgen des Klimawandels für Berlin zunächst eingehend untersucht und prognostiziert werden. Auf der Basis verlässlicher Informationen und Einschätzungen sind dann Strategien für die Bekämpfung bzw. Milderung der Folgen des Klimawandels zu entwickeln.
Die Verbesserung der Energieeffizienz wird ein wichtiger Bestandteil der Klimapolitik bleiben. Der wirkungsvollere Einsatz von Energien - fossiler oder regenerativer Art - bedarf technischer Innovation und exemplarischer Anwendung. Beides soll mit Unterstützung des UEP II forciert werden.

Ein weiterer Schwerpunkt des UEP II ist die Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung verkehrsbedingter Emissionen, also von Lärmbelästigungen und Luftverschmutzungen, die vom Verkehr ausgehen.

Die sog. Mischwasserkanalisation führt insbesondere bei starken Niederschlägen zu einer Vermischung von Abwasser und Regenwasser und damit zu einer erheblichen Belastung der Gewässer. Durch technische Innovation soll dieser Zustand schrittweise verbessert werden. Auch hierbei soll das UEP II unterstützen.

Einer der wesentlichen Standortvorteile Berlins besteht in den zahlreichen Forschungseinrichtungen der Universitäten und privaten Unternehmen. Die Erforschung und Entwicklung neuer Umwelttechnologien könnte dabei eine bedeutsamere Rolle spielen als dies gegenwärtig der Fall ist. Deshalb besteht ein weiterer Schwerpunkt des UEP II darin, umweltorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte in öffentlichen und privaten Forschungseinrichtungen zu fördern.

Wie auch schon im UEP I wird auch im UEP II die Einführung von Umweltmanagementsystemen gefördert, wobei sich die Förderung künftig auf fortgeschrittenere Systeme konzentriert.

Nicht zuletzt wird auch der Erhalt und Ausbau von Natur- und Landschaftsschutz aus dem UEP II unterstützt.

Die Förderung aus dem UEP II soll vor allem öffentlichen und gemeinnützigen Institutionen zugute kommen. Auch private Unternehmen können Fördergelder erhalten. Die Höhe der Förderung hängt davon ab, welche Umweltentlastungen bewirkt werden und welchen Stellenwert eine Maßnahme für die nachhaltige Entwicklung Berlins einnimmt. Die Förderung privater Unternehmen ist auf max. 50 % der Projektkosten begrenzt; bei öffentlichen und gemeinnützigen Institutionen kann diese Grenze überschritten werden.
Mit der fachlich-administrativen Umsetzung des UEP ist - wie auch schon in der vorherigen Förderperiode - die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH als Programmträger beauftragt.